Sicherheit und Datenschutz
In vielerlei Projekten verarbeiten wir im Auftrag unserer Kunden sensible Daten und Informationen. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst und tun alles, damit Sie sich hinsichtlich der uns anvertrauten Daten jederzeit vollkommen sicher fühlen können.
Zwei Datenschutzbeauftragte
Wer personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, braucht ein besonderes Auge für den Datenschutz. Wir haben gleich vier davon: Sie gehören unseren beiden Datenschutzbeauftragten. Der eine ist fest bei uns angestellt, der andere ein versierter externer Fachanwalt. Beide arbeiten eng zusammen und überwachen die Einhaltung der strengen europäischen Richtlinie (DSGVO) – abteilungsübergreifend und bei jedem einzelnen Projekt.
Informationssicherheitsbeauftragte
Neben dem Datenschutz sind uns auch Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen, mit denen wir im geva-institut arbeiten, ein besonderes Anliegen. Auf die Sicherheit unserer digitalen und analogen Informationen achtet unsere Informationssicherheitsbeauftragte. Damit alle wichtigen Informationen strukturiert und schnell zur Verfügung stehen und wir in sicherheitsrelevanten Situationen rasch handlungsfähig sind, kommt bei uns ein Informationssicherheits-Managementsystem nach dem Standard CISIS12 zum Einsatz.
Server in Deutschland
Ebenso wichtig für zuverlässigen Datenschutz und verantwortungsbewusste Informationssicherheit: Alle Daten, die wir in Ihrem Auftrag verarbeiten, bleiben im Land. Unsere Server stehen bei einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in München.
Ansprechpersonen im Bereich Sicherheit und Datenschutz
(in alphabetischer Reihenfolge)
Andreas M. Harder
Rechtsanwalt
Externer Datenschutzbeauftragter
Frank Schabert
M.A.
Interner Datenschutzbeauftragter
Stefanie Marinelli
Dipl.-Kauffrau
Informationssicherheitsbeauftragte
Datenschutzerklärung zum Feedback-Mechanismus
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten aus dem Formular des Feedback-Mechanismus
Identität des Verantwortlichen:
geva-institut
geva Gesellschaft für Verhaltensanalyse und Evalutation mbH
Elisabethstraße 25
80796 München
Postanschrift:
geva-institut
geva Gesellschaft für Verhaltensanalyse und Evalutation mbH
Elisabethstraße 25
80796 München
Telefon: +49 89 27 32 11 - 0
Telefax: +49 89 27 32 11 - 111
E-Mail: info@geva-institut.de
Internet: www.geva-institut.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
geva-institut
geva Gesellschaft für Verhaltensanalyse und Evalutation mbH
Frank Schabert
Elisabethstraße 25
80796 München
Telefon: +49 89 27 32 11 - 0
Telefax: +49 89 27 32 11 - 111
E-Mail: datenschutz@geva-institut.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen:
Über den Feedback-Mechanismus erhalten wir als Betreiber des Online-Fragebogens unverzichtbare Informationen zum weiteren Abbau von Barrieren. Zudem erhalten wir Informationen darüber, wie häufig Probleme von Nutzenden angesprochen werden. Der Feedback-Mechanismus ist daher von entscheidender Bedeutung für die stetige Verbesserung der Barrierefreiheit.
Als Unternehmen, das regelmäßig von öffentlichen Stellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 beauftragt wird, möchten wir den Nutzenden unserer Anwendung die Möglichkeit zu geben, elektronisch mit uns Kontakt aufzunehmen, um uns beispielsweise vorhandene Barrieren zu melden.
Kategorien personenbezogener Daten:
Daten zur Person – „Kontaktdaten“ (Name, Vorname, E-Mail-Adresse)
Empfänger:
Die Daten erhalten wir zur Verfolgung der oben genannten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation:
Auch eine Übermittlung der Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.
Dauer der Speicherung:
Die Daten werden für die Dauer der Aufgabenwahrnehmung entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.
Rechte der betroffenen Person:
Es stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
- bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde:
Nach Art. 77 DSGVO hat jede betroffene Person unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder andere datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt.
Die Anschrift und Kontaktdaten der für den Verantwortlichen zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 180093-0
Telefax: +49 (0) 981 180093-800
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Internet: https://www.lda.bayern.de
Bereitstellung der personenbezogenen Daten:
Damit wir Ihre Barrieremeldung bearbeiten können, müssen Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Andernfalls könnten wir Ihnen nicht auf Ihr Feedback antworten und Ihnen nicht mitteilen, welche Maßnahmen wir gegebenenfalls aufgrund Ihrer Meldung getroffen haben.
Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling:
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das geva-institut ist bemüht, seine Anwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Anwendung https://online.geva-institut.de/poros3/Teilnehmer/geva-survey
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem von der TWIN CUBES GmbH am 22.03.2023 durchgeführten BITV-Konformitätstest.
Aufgrund der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22.03.2023 erstellt und zuletzt am 22.03.2023 aktualisiert.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Alle Informationen erhalten Sie auf: https://www.geva-institut.de/barrierefreiheit/survey-barriere-melden
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Deutsche Gebärdensprache
Herzlich willkommen zur geva-Mitarbeiterbefragung
(Länge: 04:00 Minuten, Dateigröße: 52,82 MB)
Erklärung der Internetseite zur geva-Mitarbeiterbefragung
(Länge: 04:15 Minuten, Dateigröße: 68,14 MB)
Erklärung zur Barrierefreiheit der geva-Mitarbeiterbefragung
(Länge: 04:05 Minuten, Dateigröße: 40,69 MB)
Links und Adressen aus diesem Video
Erklärung zur Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Leichte Sprache
Herzlich willkommen bei der Mitarbeiter-Befragung!
Hier finden Sie Infos zu:
Warum wir eine Mitarbeiter-Befragung machen
In der Mitarbeiter-Befragung stellen wir Ihnen viele Fragen.
Wir wollen wissen: Was denken unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über unser Unternehmen?
Was ist wichtig für sie?
Was finden sie gut?
Was können wir besser machen?
Mit Ihren Antworten können Sie uns helfen:
Wir können uns verschiedene Sachen ausdenken, damit alle zufrieden sind und gut arbeiten können.
Und wir können unser Unternehmen verbessern.
Erklärung der Internet-Seite
Unsere Internet-Seite hat mehrere Bereiche.
Hier finden Sie eine Erklärung zu dem Bereich oben.
Der Bereich heißt: Menü.
Auf dem Bild zeigen wir das Menü vergrößert.
So können Sie es besser erkennen.
Das Menü hat verschiedene Menü-Punkte.
Das sind die Menü-Punkte:
- Die Befragung
- Vertraulichkeit
- Datenschutzerklärung
- Technik
- FAQ
- Kontakt
Sie können auf die Menü-Punkte klicken.
Dann öffnet sich eine neue Seite.
Auf dieser Seite bekommen Sie die Infos zum Menü-Punkt.
In jedem Menü-Punkt können Sie Ihren persönlichen Zugangscode eingeben. Damit starten Sie die Mitarbeiter-Befragung.
Hier erklären wir die Menü-Punkte
Die Befragung
Hier finden Sie eine Begrüßung zur Mitarbeiter-Befragung.
Und wir geben Ihnen wichtige Infos.
Zum Beispiel:
Bis wann müssen Sie den Fragebogen ausfüllen?
Wie lange dauert das Ausfüllen?
Vertraulichkeit
Vertraulichkeit bedeutet:
Niemand im Unternehmen erfährt, welche Antworten Sie gegeben haben.
Das geva-institut gibt diese Infos nicht raus.
Hier sagen wir mehr dazu.
Datenschutzerklärung
Das geva-institut verarbeitet Ihre Daten.
Das geht so:
Das geva-institut sammelt die Antworten von allen Kolleginnen und Kollegen.
Daraus macht das geva-institut Auswertungen.
Ihre Antworten sind sicher.
Das geva-institut gibt Ihren Namen nicht raus.
Hier erfahren Sie, wie Ihre Daten verarbeitet werden.
Technik
Hier stehen alle Infos zur Technik.
Zum Beispiel:
Wo stehen die Computer, mit denen Ihre Daten verarbeitet werden?
Wie soll man die Mitarbeiter-Befragung ausfüllen?
Kann man eine Pause machen?
FAQ
Viele Fragen zur Mitarbeiter-Befragung werden immer wieder gestellt.
Wir haben diese Fragen gesammelt.
Hier finden Sie die Fragen und die Antworten.
Kontakt
Haben Sie Fragen zur Mitarbeiter-Befragung?
Hier können Sie Ihre Fragen stellen.
Zum Beispiel steht hier eine E-Mail-Adresse.
Schalt-Flächen ganz unten
Unsere Internet-Seite hat mehrere Bereiche.
Hier finden Sie eine Erklärung zu dem Bereich ganz unten.
Ganz unten auf der Internet-Seite gibt es einen Strich.
Unter dem Strich stehen einige Links.
Sie können auf die Links klicken.
Dann kommen Sie auf eine neue Seite.
Auf dem Bild zeigen wir den Bereich ganz unten vergrößert.
So können Sie ihn besser erkennen.
Jetzt erklären wir wofür die Links sind.
Impressum
Hier steht, wer für die Mitarbeiter-Befragung verantwortlich ist.
Das ist das geva-institut.
Technische Bedingungen
Wenn man die Mitarbeiter-Befragung am Computer machen will, muss man auf einige Sachen achten.
Zum Beispiel braucht man das richtige Computer-Programm für das Internet.
Diese Sachen heißen technische Bedingungen.
Hier stehen alle technischen Bedingungen für den Online-Fragebogen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier finden Sie Informationen über die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
dieser Mitarbeiter-Befragung für Menschen mit Behinderungen.
Mehr erfahren Sie weiter unten.
Leichte Sprache
Sie wollen Infos in Leichter Sprache lesen?
Dann klicken Sie auf Leichte Sprache.
Aktuell lesen Sie im Leichte-Sprache-Bereich.
Gebärdensprache
Sie wollen Infos in Gebärdensprache?
Dann klicken Sie auf Gebärdensprache.
Barriere melden
Hier können Sie uns Barrieren melden.
Barriere bedeutet: Hindernisse bei der Mitarbeiter-Befragung.
So können Sie an der Mitarbeiter-Befragung teilnehmen
Das geva-institut hat Ihnen Infos geschickt:
Einen Link und ein Pass-Wort.
Das Pass-Wort heißt: Persönlicher Zugangscode.
Mit dem Link können Sie sich zur Mitarbeiter-Befragung anmelden.
Vielleicht brauchen Sie auch Ihren persönlichen Zugangscode.
Klicken Sie auf den Link.
Ist hier ein Feld Ihr persönlicher Zugangscode?
Dann geben Sie dort Ihren Zugangscode ein.
Vielleicht ist das Feld nicht da.
Klicken Sie auf jeden Fall auf den Button Starten.
Sie kommen auf die nächste Seite.
Vielleicht müssen Sie nun Felder ausfüllen.
Zum Beispiel das Feld E-Mail-Adresse.
Sie müssen sich auch ein Pass-Wort geben.
Merken Sie sich das Pass-Wort gut.
Damit können Sie die Mitarbeiter-Befragung nach einer Pause weiter machen.
Vielleicht müssen Sie auch die Datenschutzbestimmungen und Teilnahmebedingungen akzeptieren.
Akzeptieren bedeutet: zustimmen.
Klicken Sie auf den Button mit dem kleinen Kästchen, wenn Sie akzeptieren wollen.
Sie können die Datenschutzbestimmungen und Teilnahmebedingungen auch lesen:
Klicken Sie auf die Wörter Datenschutzbestimmungen und Teilnahmebedingungen.
Wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben, klicken Sie auf den Button Registrieren.
Sie kommen auf die nächste Seite.
Hier finden Sie die Infos, um die Mitarbeiter-Befragung zu machen.
Lesen Sie die Infos genau durch.
Wenn Sie alles verstanden haben, klicken Sie auf den Button Fragebogen bearbeiten.
Jetzt fängt die Mitarbeiter-Befragung an.
In der Mitarbeiter-Befragung finden Sie viele Fragen.
Zum Beispiel müssen Sie sagen, wie es Ihnen am Arbeits-Platz geht.
Auf jeder Seite steht eine Anleitung, was Sie tun müssen.
Auf jeder Seite ist rechts unten der Button weiter:
Wenn Sie den Button klicken, kommen Sie zur nächsten Seite.
Auf jeder Seite ist rechts unten der Button zurück:
Wenn Sie den Button klicken, kommen Sie zur vorherigen Seite zurück.
Auf jeder Seite ist links unten der Button Bearbeitung unterbrechen.
Sie können den Button Bearbeitung unterbrechen klicken, wenn Sie eine Pause machen wollen.
Dann hört die Mitarbeiter-Befragung auf und Sie können später weitermachen.
So können Sie die Mitarbeiter-Befragung später weitermachen:
Klicken Sie wieder auf den Link vom geva-institut.
Sie kommen auf die Startseite.
Vielleicht müssen Sie Ihren persönlichen Zugangscode eingeben.
Klicken Sie auf den Button Anmelden.
Sie kommen auf die nächste Seite.
Machen Sie die Sachen, die dort stehen.
Jetzt können Sie die Mitarbeiter-Befragung weiter machen.
Beantworten Sie die Fragen in der Mitarbeiter-Befragung.
Zum Schluss klicken Sie auf den Button Bearbeitung beenden.
Jetzt kommt die Seite:
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben die ganze Mitarbeiter-Befragung gemacht.
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Hier geht es um die Mitarbeiter-Befragung: https://online.geva-institut.de/poros3/Teilnehmer/geva-survey
Alle sollen an der Mitarbeiter-Befragung teilnehmen können.
Das heißt:
Die Mitarbeiter-Befragung muss barriere-frei sein.
Es gibt Regeln für barriere-freie Internet-Seiten.
Wir wollen uns an alle Regeln halten.
Dafür machen wir eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Die wichtigsten Infos aus der Erklärung stehen hier in leichter Sprache.
Die Regeln für barriere-freie Internet-Seiten stehen in diesen Gesetzen:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Der kurze Name ist. BGG
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
Der kurze Name ist: BITV 2.0
Wir haben uns an die Regeln gehalten.
Die Barriere-Freiheit unserer Mitarbeiter-Befragung wurde auch getestet.
Das Ergebnis ist: Unsere Mitarbeiter-Befragung ist barriere-frei.
Zum Beispiel: Sie können sich die Fragen vom Screen-Reader vorlesen lassen.
Wann haben wir diese Erklärung gemacht?
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit wird immer wieder neu gemacht. Das Datum schreiben wir dann hier auf. Am 22.03.2023 haben wir die Erklärung zum letzten Mal neu gemacht.
Barriere melden
Unsere Mitarbeiter-Befragung soll noch besser werden.
Sie können uns dabei helfen.
Sie können uns eine Barriere melden.
Zum Beispiel: Sie können etwas nicht verstehen?
Dann erzählen Sie uns von dem Problem.
Für Barriere melden haben wir einen Link.
Klicken Sie auf diesen Link https://www.geva-institut.de/barrierefreiheit/survey-barriere-melden
Schlichtungs-Verfahren
Manchmal gibt es Probleme.
Sie haben eine Barriere gemeldet aber die Barriere ist immer noch da.
Vielleicht haben Sie Streit mit uns.
Dann können Sie sich bei einer anderen Stelle beschweren.
Die Stelle heißt: Schlichtungsstelle.
Die Schlichtungsstelle hilft Ihnen beim Streit.
Das nennt man Schlichtungsverfahren.
Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld.
Das ist die Internet-Seite der Schlichtungsstelle:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/
Sie können der Schlichtungsstelle einen Brief schreiben.
Hier ist die Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Sie können die Schlichtungsstelle anrufen:
Telefon: +49 – (0)30 18 527-2805
Sie können der Schlichtungsstelle eine E-Mail schreiben:
info@schlichtungsstelle-bgg.de